Vom Betreiber durchzuführende Inspektions- und Wartungsleistungen
-
Gemäß Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) sollte eine regelmäßige Innenreinigung des Aufbaus entsprechend den aktuellen Vorschriften (z. B. DIN10516) durchgeführt werden.
-
Der Kondensator in der FRIGOBLOCK-Kältemaschine (außerhalb des Laderaums) und der Verdampfer (im isolierten Aufbau) sind bei ausgeschalteter FRIGOBLOCK-Kältemaschine mit einem Hochdruckreiniger zu reinigen.
-
Der Reinigungsstrahl darf nicht zu stark sein und muss senkrecht auf den Untergrund treffen, damit die Lamellen weder verbogen noch beschädigt werden. Die Temperatur darf +60 °C nicht überschreiten.
-
Das Reinigungsmittel sollte einen Korrosionsschutzzusatz enthalten und nicht aggressiv auf die metallischen Werkstoffe reagieren.
-
-
Der Generator, der Inverterfilter sowie alle Steckverbindungen und Schaltkästen dürfen nicht mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden.
-
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 517/2014 ist der Betreiber von Transportkältemaschinen verpflichtet, diese regelmäßigen Dichtheitsprüfungen zu unterziehen.
-
Nach DIN EN 13486 müssen alle installierten, in Betrieb befindlichen und (nach 12830 und TLMV) zugelassenen Temperaturschreiber jährlich einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden.
-
Regelmäßige „Prüfungen der elektrischen Sicherheit“ müssen gemäß DIN VDE 0133 EN62 in vom Betreiber festzulegenden Zeitabständen (nach Gefährdungsbeurteilung) durchgeführt werden.
-
Beachten Sie die länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen für die genannten Prüfverfahren.
-
Längere Stillstandzeiten der Kältemaschine beschleunigen die Alterung der Dichtungen des Kältesystems. Deshalb sollte die Kältemaschine mindestens einmal im Monat in der Betriebsart „Kühlen“ betrieben werden.
-
Wenn die FRIGOBLOCK-Kältemaschine länger als 12 Monate außer Betrieb war, muss eine Inbetriebnahme durch einen FRIGOBLOCK-Servicepartner erfolgen.