Vom Betreiber durchzuführende Inspektions- und Wartungsleistungen

  • Gemäß Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) sollte eine regelmäßige Innenreinigung des Aufbaus entsprechend den aktuellen Vorschriften (z. B. DIN10516) durchgeführt werden.

    • Der Kondensator in der FRIGOBLOCK-Kältemaschine (außerhalb des Laderaums) und der Verdampfer (im isolierten Aufbau) sind bei ausgeschalteter FRIGOBLOCK-Kältemaschine mit einem Hochdruckreiniger zu reinigen.

    • Der Reinigungsstrahl darf nicht zu stark sein und muss senkrecht auf den Untergrund treffen, damit die Lamellen weder verbogen noch beschädigt werden. Die Temperatur darf +60 °C nicht überschreiten.

    • Das Reinigungsmittel sollte einen Korrosionsschutzzusatz enthalten und nicht aggressiv auf die metallischen Werkstoffe reagieren.

  • Der Generator, der Inverterfilter sowie alle Steckverbindungen und Schaltkästen dürfen nicht mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden.

  • Gemäß der EU-Verordnung Nr. 517/2014 ist der Betreiber von Transportkältemaschinen verpflichtet, diese regelmäßigen Dichtheitsprüfungen zu unterziehen.

  • Nach DIN EN 13486 müssen alle installierten, in Betrieb befindlichen und (nach 12830 und TLMV) zugelassenen Temperaturschreiber jährlich einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden.

  • Regelmäßige „Prüfungen der elektrischen Sicherheit“ müssen gemäß DIN VDE 0133 EN62 in vom Betreiber festzulegenden Zeitabständen (nach Gefährdungsbeurteilung) durchgeführt werden.

  • Beachten Sie die länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen für die genannten Prüfverfahren.

  • Längere Stillstandzeiten der Kältemaschine beschleunigen die Alterung der Dichtungen des Kältesystems. Deshalb sollte die Kältemaschine mindestens einmal im Monat in der Betriebsart „Kühlen“ betrieben werden.

  • Wenn die FRIGOBLOCK-Kältemaschine länger als 12 Monate außer Betrieb war, muss eine Inbetriebnahme durch einen FRIGOBLOCK-Servicepartner erfolgen.